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Rabatte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit.
Die Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten.
Hier eine Übersicht zu den Meldezeiträumen und den damit verbundenen wesentlichsten Bestimmungen.
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